Audion-Versuchserlaubnis

Eine solche Erlaubnis war vorgeschrieben, wenn man einen Radioapparat betreiben wollte.

Dadurch wurde aber der Verkauf von industriell gefertigten Radiapparaten behindert und die Industrie hatte ein starkes Interesse an der Aufhebung dieser Erlaubnis als Zugangsvoraussetzung für den Rundfunkempfang.

Als dies dann im September 1925 tatsächlich erfolgte hatte das große Auswirkungen auf die Anzahl der registrierten Rundfunkhörer:

Die Gebühr für angemeldete Rundfunkteilnehmer betrug ab April 1924 monatlich 2,- RM.